Stand: Juli 2025 · KI-Explorer – Manuel Rapp
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Preisangaben in Angeboten sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer und können zu Anpassungen von Preis und Leistungsumfang führen.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Bei Vor-Ort-Terminen stellt der Auftraggeber die notwendige Infrastruktur (Räumlichkeiten, Internetzugang, ggf. Endgeräte) in ausreichender Qualität zur Verfügung. Kann ein Termin aus Gründen des Auftraggebers nicht stattfinden, bleibt die Vergütungspflicht bestehen, sofern keine rechtzeitige Stornierung nach § 6 erfolgt ist.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die im Rahmen des Auftrags verwendeten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.
Reisekosten für Einsätze mit einer einfachen Entfernung von mehr als 60 km ab dem Unternehmensstandort des Auftragnehmers werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt (Fahrtkosten 0,30 €/km, ggf. Übernachtungskosten zu Selbstkosten).
Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Der Auftraggeber kann einen bestätigten Termin bis zu 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren oder verschieben. Bei späterer Stornierung gelten folgende Regelungen:
Bereits angefallene Auslagen (z. B. Materialien, Reisekosten) werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt.
Bei laufenden Begleitverträgen (KI-Betrieb) kann der Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Automatisierungen, Konzepte, Dokumentationen, Schulungsunterlagen) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Ergebnissen für den eigenen betrieblichen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Weiterverwertung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Standardisierte Schulungsunterlagen, Vorlagen und Prompt-Bibliotheken, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, verbleiben vollumfänglich im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte entstehen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, sie sind zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konzepte, Preiskalkulationen und interne Prozessinformationen.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Zusammenarbeit in anonymisierter Form als Referenz nennen darf (z. B. „Workshop für ein Handwerksunternehmen aus der Region Stuttgart"), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt.
Für Werkleistungen im Sinne dieser AGB (insbesondere abgeschlossene Automatisierungslösungen mit vereinbartem Leistungserfolg) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Leistung in Textform anzuzeigen, später festgestellte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei erfolglosen Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Für reine Dienstleistungen (z. B. Beratung, Schulung) gilt diese Regelung nicht; hier bestimmt sich die ordnungsgemäße Leistungserbringung nach den Grundsätzen des Dienstvertragsrechts.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der eingesetzten KI-Lösungen. Empfehlungen zu KI-Tools, Anbietern oder Automatisierungslösungen stellen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse dar. Die tatsächliche Wirkung hängt von betrieblichen Rahmenbedingungen ab, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen.
Für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, der zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter ki-explorer.org (Bereich „Datenschutz“ im Footer der Webseite).
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgt, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.